Stormarner Tageblatt 20.10.2021
Bevölkerungszählung 2022: Haushaltsbefragungen ab dem 15. Mai / 850 Euro Aufwandsentschädigung
Grischa Malchow
Die EU-weite Bevölkerungszählung Zensus findet im Jahr 2022 statt. Die Befragung der Haushalte gibt es eigentlich alle zehn Jahre. Die bisher letzte fand im Jahr 2011 statt, aufgrund der Corona-Pandemie wurde der nächste Zensus jedoch von 2021 auf 2022 verschoben. Rund ein halbes Jahr vor der eigentlichen Zählung befindet sich der Kreis Stormarn bereits in der Vorbereitung und sucht – gegen eine Aufwandsentschädigung – 350 freiwillige Interviewer.
Beim Zensus soll herausgefunden, wie gut die tatsächliche Wohnbevölkerung mit den Meldedaten übereinstimmt. Hierfür wird ein Teil der Haushalte ab dem 15. Mai 2022 persönlich aufgesucht. Das zu organisieren und zu steuern, ist Aufgabe der örtlichen Erhebungsstelle des Kreises. Die Fachaufsicht für den Zensus in Hamburg und Schleswig-Holstein liegt beim Statistikamt Nord. Es gilt, höchsten Anforderungen an Datenschutz und Vertraulichkeit gerecht zu werden. Das braucht Vorbereitung. Sieben Monate vor dem Stichtag herrscht in der Zensus-Erhebungsstelle im Zentrum Bad Oldesloes schon große Umtriebigkeit: Möbel und IT-Ausstattung werden aufgestellt, Vorlagen gestaltet, Verfahren getestet, und immer wieder alles mit Blick auf die Sicherheit auf Herz und Nieren geprüft.
Daniel Jesche, Leiter der Erhebungsstelle, berichtet: „Es ist schon eine spannende Herausforderung. Wir bauen ein komplettes Team mitsamt ungewohnter Rollen, Abläufe und Ausstattungen auf.“ Benötigt werden auch Freiwillige, die die Befragungen durchführen. Die Erhebungsstelle hat mit der Gewinnung von diesen ehrenamtlichen sogenannten Erhebungsbeauftragten bereits begonnen. Jesche: „Dass wir mit Barbara Lenz eine äußerst kompetente Stellvertretung gewinnen konnten, die die obligatorischen Schulungen ab Januar durchführt, stimmt mich optimistisch für den Erfolg des Zensus im Kreis Stormarn.“
Aufgabe der Freiwilligen ist es, die Haushalte zu begehen und festzustellen, wer dort zum Zensusstichtag wohnt. Sie klären auf über Sinn und Zweck des Zensus, aber auch über die bestehende Auskunftspflicht und führen ein kurzes Interview, um Zusatzmerkmale zu erheben. Die Übermittlung der Daten an die Erhebungsstelle erfolgt vertraulich und verlässlich. Sämtliche Daten, die erhoben werden, unterliegen der statistischen Geheimhaltung. Es werden keine Daten aus der Befragung an die Verwaltungen zurückgemeldet. Dies ist laut Zensusgesetz nicht gestattet und deshalb müssen die Erhebungsstellen physisch, datentechnisch und personell streng von der restlichen Verwaltung getrennt werden. Dafür garantiert eine in allen Einzelheiten definierte sogenannte Abschottung, die durch die statistischen Landesämter überprüft wird.
Landrat Henning Görtz betont den gesellschaftlichen Nutzen der Bevölkerungszählung: „Die hier erhobenen Daten helfen zum Beispiel langfristig dabei, einen gerechten Lastenausgleich zwischen den Regionen zu ermöglichen. Auch für den Kitaausbau in den Städten und Gemeinden, neben vielen anderen Planungen, ist der Zensus von hohem Wert.“ Die Erhebungsbeauftragten erhalten für ihre Arbeit eine Aufwandsentschädigung von ungefähr 850 Euro – die ist aufgrund des Zensusgesetzes einkommenssteuerfrei. Und Jesche ergänzt: „Die verlässliche Betreuung durch unser freundliches Team und das Bewusstsein, bei einer wichtigen Aufgabe in unserer Region mitgemacht zu haben, gehört sicherlich auch dazu.“