Patrick Niemeier
Zutritt nur für Geimpfte, Genesene oder Getestete, lautet die 3 G-Regel in den kompletten Verwaltungsgebäuden des Kreises Stormarn – das hatte erst kürzlich der Landrat Henning Görtz (kl. Foto) verkündet. Damit werde die Sicherheit von Mitarbeitern und Besuchern erhöht – der Schutz vor einer Ansteckung mit dem Coronavirus verbessert.
Die Kreisverwaltung teilte mit, man gehe davon aus, dass die Kommunen eine ähnliche Regelung für ihre Rathäuser einführen werden. Und fast alle Städte in Stormarn folgten dieser Empfehlung: Ahrensburg, Bargteheide, Glinde, Reinbek und Reinfeld fordern von Besuchern – genau wie der Kreis – einen 3 G-Nachweis. Wer nun genau aufgepasst hat, wird bemerkt haben, dass die Kreisstadt in dieser Liste fehlt. Und das wird auch so bleiben.
„Wir halten unsere bisherigen Regeln für absolut angemessen und sicher genug“, sagt Bad Oldesloes Bürgermeister Jörg Lembke (kl. Bild, unten). Er sehe keinen Grund 3 G einzuführen. Das sei sowieso nur eine Schein-Sicherheit. „Wenn, dann müsste ich von allen Besuchern einen Test einfordern. Auch Geimpfte oder Genesene könnten doch infiziert sein“, sagt er. Dann müsse man 1 G einführen.
Es habe außerdem in der gesamten Zeit keine Probleme mit einem Corona-Ausbruch in der Verwaltung gegeben. „Zwei Kollegen hatten sich infiziert, allerdings im privaten Umfeld, und sie sind beide genesen. Zum Glück hatten sie keine schweren Verläufe“, sagt der Bürgermeister. Die Sicherheitsmaßnahmen haben daher aus Lembkes Sicht gut gegriffen. Man müsse auch sehen, dass Bad Oldesloe die gesamte Pandemie über nur geringe Infektionszahlen gehabt habe.
„Wir haben eine Terminvergabe, wir haben Maskenpflicht, wir haben Abstände und Einbahnstraßen-Regelungen und damit fahren wir sehr gut“, führt Lembke weiter aus. Er sei auch verwundert, dass die anderen Städte in Stormarn so schnell auf 3 G umgestiegen seien. „Vielleicht sind wir dann tatsächlich in Stormarn die einzige Stadt, die das nicht so macht. In Schleswig-Holstein kenne ich aber noch weitere Kollegen, die das so handhaben“, sagt er.
Zugangsbeschränkungen stünden aus seiner Sicht auch rechtlich auf sehr wackeligen Beinen. „Keinem Bürger darf eine Dienstleistung verweigert werden“, stellt der Bürgermeister der Kreisstadt klar. Und laut den Informationen, die er aus dem Innenministerium habe, gebe es keine Pflicht, die 3 G-Regel für Besucher einzuführen. Warum sollte man also mehr Einschränkungen einführen? „Ganz im Gegenteil, es soll immer erstmal das mildeste mögliche Mittel angewandt werden, und das ist bestimmt nicht 3G“, führt der Verwaltungschef aus. Das wüssten auch alle Bürgermeister im Kreis. „Daher bin ich etwas erstaunt. Aber das muss jeder für sich selbst entscheiden“, sagt er.
Landrat Dr. Henning Görtz sieht die Lage etwas anders. „Es stimmt, dass die 3 G-Regel dann angewendet werden soll, wenn die restlichen Möglichkeiten ausgeschöpft sind. Aber das bedeutet ja nicht, dass das nicht möglich ist“, sagt der Landrat. Er teile da die Einschätzung des Oldesloer Bürgermeisters nicht. Es müsse nur die Verhältnismäßigkeit von Maßnahmen gewahrt bleiben, und das sei der Fall.
„Schade finde ich es trotzdem, dass es keine klare Regelung vom Innenministerium gibt, die diese Situation eindeutig festlegt. Da gebe ich dem Bürgermeister Recht, dass das an der Stelle nicht klar ausformuliert ist“, sagt der Landrat weiter.
Und natürlich stimme es, dass kein Bürger auf etwas verzichten müsse, nur weil er nicht geimpft, genesen oder getestet sei. „Es gab beim Kreis noch keinen Fall, dass jemand sich geweigert hat, sich testen zu lassen“, sagt der Landrat. Und wenn das so wäre, dann würde man mit der entsprechenden Person einen Termin vor der Kreisverwaltung vereinbaren. „Dann muss ein solcher Termin unter freiem Himmel stattfinden“, sagt Görtz.