So geht es für Ungeimpfte im Gesundheitswesen weiter

Stormarner Tageblatt  17.03.2022

Frist zum Nachweis einer vollständigen Corona-Impfung verstrichen / Warum Stormarns Kliniken und Pflegeeinrichtungten kein Engpass droht

Patrick Niemeier

Die Frist ist seit Dienstag abgelaufen: Wer im Gesundheits- und Pflegewesen arbeitet, und keine vollständige Impfung gegen das Coronavirus nachweisen konnte, dem drohen nun Konsequenzen von Bußgeldern bis zu einem Tätigkeitsverbot.
Diese Berufsgruppen sind die einzigen, für die bisher eine gesetzliche Impfplicht gegen Corona besteht. Droht nun also eine akute Personalnot in Stormarner Kliniken und in der Pflege? Die Antwort darauf lautet: Nein.
Das liegt zunächst daran, dass sich bereits sehr viele Mitarbeiter in diesen Berufen haben impfen lassen. Einrichtungen und Kliniken in Stormarn wie der St. Adolf Stift in Reinbek melden Impfquoten von deutlich über 90 Prozent. Zum anderen besteht auch nicht automatisch ein Betretungs- und Tätigkeitsverbot für ungeimpftes Personal. „Es wird jeweils ein individuelles Verwaltungsverfahren für die betreffenden Personen eingeleitet“, erklärt Dr. Edith Ulferts, Leiterin des Fachbereichs „Soziales und Gesundheit“ beim Kreis.

Gesundheitsamt kann Echtheit überprüfen
Die Meldungen beim Gesundheitsamt werden dabei mit unterschiedlicher Priorität bearbeitet, sagt Ulferts. Dabei geht es darum, die Bereiche bei denen die Gefährdung von Patienten durch Ungeimpfte besonders hoch ist, zuerst abzudecken. Die Einrichtungen haben nun zwei Wochen Zeit, um ihre ungeimpften Mitarbeiter zu melden. Unternehmen oder Kliniken, die Ungeimpfte nicht melden, müssen mit Bußgeldern rechnen. Sobald die Meldung beim Gesundheitsamt eingegangen ist, bleiben der Person, die bisher ihren vollständigen Impfstatus nicht nachweisen konnte oder wollte, noch vier Wochen, um den Nachweis vorzulegen, dass die Impfung doch noch erfolgt ist oder dass eine Impfung aus triftigen medizinischen Gründen nicht erfolgen kann. Wenn es Zweifel an der Echtheit oder der inhaltlichen Richtigkeit eines vorgelegten Nachweises gibt, kann das Gesundheitsamt verlangen, dass eine ärztliche Untersuchung durchgeführt wird. Bei dieser soll sich dann herausstellen, ob die betroffene Person tatsächlich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht geimpft werden kann. Also ob eine Impfung ein erhebliches gesundheitliches Risiko darstellen würde. Wenn keine vollständige Impfung vorliegt oder der Nachweis, dass eine solche Impfung nicht möglich ist oder eine angeordnete ärztliche Untersuchung verweigert wird, kann das Gesundheitsamt ein Betretungs- oder Tätigkeitsverbot als letztes Mittel aussprechen.
Zuvor werden allerdings alle Beteiligten angehört. Dazu können auch die Leitungen der jeweiligen Einrichtungen und Unternehmen gehören. Denn laut Ulferts könne es nach der Prüfung des Einzelfalls auch sein, dass vom Betretungs- und Tätigkeitsverbot abgesehen werden, wenn unter anderem die Dringlichkeit der Weiterbeschäftigung dargelegt ist und entsprechende Schutzvorkehrungen abseits eines Impfschutzes getroffen werden.

Veröffentlicht unter Presseartikel |

Stormarn um 12 Uhr

Stormarner Tageblatt  16.03.2022

Susanne Rohde
Susanne Rohde

Bad Oldesloe Auf diesem kleinen Teich zwischen Lily-Braun-Straße und Tegeleck leben einige Enten und ein laut schnatterndes Paar Graugänse. Eigentlich handelt es sich bei diesem kleinen „Biotop“ jedoch um eine technische Anlage, denn es ist ein von Schilf und Sträuchern umgebenes Regenrückhaltebecken. Eine dort fest eingebaute schwimmende Ölsperre quer durch das gesamte Becken verhindert dabei allerdings,, dass dabei allzu viele Blätter und Verschmutzungen zum Wasserablauf gelangen.
srp

Veröffentlicht unter Presseartikel |

22 Mitarbeitern droht Arbeitsverbot

Stormarner Tageblatt  16.03.2022

Anteil der Ungeimpften im Krankenhaus Reinbek sehr gering / Verfehlung von 100-Prozent-Impfquote

Patrick Niemeier

Sie waren optimistisch, aber am Ende hat es nicht ganz gereicht. 22 der insgesamt 1100 Mitarbeiter des St. Adolf-Stifts Reinbek sind auch nach dem Ablauf der Impfpflicht-Frist am gestrigen Montag noch gar nicht oder nur unvollständig gegen Corona geimpft.

Keine Probleme wegen wenigen Ungeimpften
Ihnen drohen nun entsprechende Konsequenzen, denn die beschlossene Impfpflicht für Mitarbeiter im Gesundheits- und Pflegewesen soll umgesetzt werden. „Wir werden die Mitarbeiter jetzt dem Gesundheitsamt Stormarn melden müssen. Dort wird dann entschieden, wie es weitergeht“, sagt Daniela Krosch, Sprecherin des St. Adolf-Stifts Reinbek.
„Wird dem Gesundheitsamt ein nicht geimpfter Mitarbeitender gemeldet, erfolgt die Individualprüfung“, erklärte Dr. Edith Ulferts, Leiterin des Fachbereichs „Soziales und Gesundheit“ beim Kreis Stormarn kürzlich. Da es keine Erfahrungswerte gebe, könne man aber noch nicht sagen, in welchen Zeitrahmen sich das abspielen werde. In letzter Konsequenz führt der Verstoß gegen die Impfpflicht de facto zu einem Verbot den Beruf auszuführen.
Ein Teil der 22 sei allerdings bereits ein Mal geimpft. „Manche haben sich spät entschieden, sich nun doch gegen Corona impfen zu lassen. Zu spät, um bereits vollständig geimpft zu sein“, sagt Krosch. Sobald sie voll geimpft seien, wäre die Klinik natürlich dann bereit, wieder mit ihnen zu arbeiten. Das genaue Vorgehen müsse jetzt aber das Gesundheitsamt festlegen.
Das sei durchaus schade, aber die sehr geringe Anzahl der Ungeimpften stelle kein Problem dar. Wenn sie der Klinik nicht mehr zur Verfügung stehen würden, werde das kompensiert. In den täglichen Abläufen würde das gar nicht auffallen. „Es ist ja wirklich nur ein sehr geringer Anteil und es sind zum Teil auch Personen in Teilzeit, die aktuell langfristig krank geschrieben oder in Elternschaft sind“, sagt Krosch.

Kein Mitarbeiter hat bislang gekündigt
Gekündigt habe – anders als Impfgegner in Gerüchten behaupten – mit Blick auf die Impfpflicht in Reinbek übrigens weiterhin kein Mitarbeiter. Krosch Kollegin Andre Schulz-Colberg war vor einigen Wochen sogar noch davon ausgegangen, dass man eine 100-Prozent-Impfquote erreichen könne. Denn es wurden extra individuelle Gespräche mit den Ungeimpften geführt, um ihnen Ängste und Befürchtungen zu nehmen. „Dass das bei sehr Wenigen nicht gelungen ist, ist bedauerlich“, sagt Krosch.

Veröffentlicht unter Presseartikel |

Minigolfsaison 2022 in Bad Oldesloe gestartet

Stormarner Tageblatt  15.03.2022

Das Runde muss wieder ins Runde: Minigolfclub hofft auf viele Hobbyspieler, Turniere und Punktspiele

Wolfgang Burmester befestigt das Hindernis an Bahn 8 auf der Anlage im Oldesloer Bürgerpark.  MGC Bad Oldesloe
Wolfgang Burmester befestigt das Hindernis an Bahn 8 auf der Anlage im Oldesloer Bürgerpark. MGC Bad Oldesloe

Informationen bekommt man auch im Internet unter www.minigolfbadoldesloe.de.

Bad Oldesloe Für den Vorsitzenden des MGC Bad Oldesloe, Wolfgang Burmester, war am Wochenende keine Zeit zum Ausruhen. Ab sofort ist die Minigolfanlage im Bürgerpark nämlich wieder geöffnet und die Saison in Bad Oldesloe geht los.
Kaum hatte Burmester die Hindernisse auf den Bahnen befestigt, kamen auch schon die ersten Gäste. Zwar herrschte noch ein kalter Wind, doch Wolfgang Burmester kennt seine Kunden.
„Letztes Jahr wurde sogar bei Schnee gespielt. Da haben wir es jetzt doch schon ein wenig angenehmer“,, schmunzelte der langjährige 1. Vorsitzende des Clubs, während seine Ehefrau Karla den ersten „Small-Talk“ des Jahres hielt.
2021 startete die Saison erst im April. Nun hoffen nicht nur die Burmesters auf gutes Wetter. „Auch Punktspiele sind neben den Turnieren wieder angedacht. Hoffentlich können sie dann auch über die Bühne gehen“, hofft Wolfgang Burmester. Für Vereinsspieler gab es wegen Corona zuletzt kaum Möglichkeiten, in Konkurrenz zu spielen. Die Minigolfanlage im Oldesloer Bürgerpark ist von Dienstag bis Sonnabend ab 14 Uhr geöffnet, am Sonntag bereits ab 13 Uhr. Am Montag ist Ruhetag, wobei in den Oster- und Sommerferien sowie an Feiertagen auch dann gespielt werden kann. Natürlich freut sich der Minigolfclub Bad Oldesloe auch immer über neue Mitglieder. Egal ob als förderndes (nicht spielend), passives oder aktives (Vereinspieler) Mitglied, jeder ist im MGC Bad Oldesloe willkommen. „Das Alter ist dabei völlig egal. Sie spielen ihrem Alter und Ihrem Können angemessen in der dafür vorgesehenen Klasse. Wir informieren gerne ausführlicher darüber“, sagt Burmester.
gbe

Veröffentlicht unter Presseartikel |

49 Bäume müssen weg

Stormarner Tageblatt  15.03.2022

Bad Oldesloe: Fußweg- und Fahrbahnsanierung im Wolkenweher Weg / Ersatz soll gepflanzt werden

Die Bäume im Wolkenweher Weg müssen nun doch alle gefällt werden.  Niemeier
Die Bäume im Wolkenweher Weg müssen nun doch alle gefällt werden. Niemeier

Finn Fischer

Alle Bäume im Wolkenweher Weg in Bad Oldesloe müssen gefällt werden, damit Fahrbahn und Gehwege saniert werden können. Das ergibt sich aus den Planungen, die jetzt vom beauftragten Ingenieurbüro im Umwelt-, Energie- und Verkehrsausschuss (UEVA) vorgestellt wurden. Allerdings soll es Ersatz geben. Auch auf Kosten der dortigen Parkplätze.
Die Lokalpolitik hat sich die Entscheidung mit dem Kahlschlag im Wolkenweher Weg nicht leicht gemacht. Doch letztendlich stimmten auch die Grünen für die „Variante 4“. Denn an der Fällung der Bäume führt kein Weg vorbei, wenn die Fußwege barrierefrei und die Fahrbahn die vorgeschriebene Breite haben sollen.

Erhalt von Bäumen ist nicht möglich
„Wir haben im Sommer 2020 eigentlich beschlossen, dass so viele Bäume wie möglich erhalten bleiben sollen“, sagte UEVA-Vorsitzende Annelie Strehl (FBO). Doch nach Vorlage der Planung sei ein Erhalt nicht möglich. „Ziel der Maßnahme ist es, eine Verbesserung der Straße für alle Beteiligten zu erreichen“, so Vorsitzende. Und dafür müssen die Bäume weg.
Warum das nötig ist, erklärt Jörg Müller von der Gosch & Priewe Ingenieurgesellschaft aus Bad Oldesloe. Das Unternehmen wurde zunächst damit beauftragt, mehrere Varianten zu erstellen und letztendlich eine eigene, von der Lokalpolitik vorgeschlagene Variante auf Umsetzbarkeit zu prüfen und zu skizzieren. „Daraus haben wir die vorliegende Planung erarbeitet und den Antrag auf Anerkennung der Förderfähigkeit fürs Land vorbereitet“, sagt Jörg Müller. Dieser sei im November bewilligt worden.
Die Neuplanung des Wolkenweher Weges gestaltete sich kompliziert. „Aufgrund der verschiedenen Breiten war es nicht möglich, einen einheitlichen Querschnitt zu erzeugen“, so Müller. Auch sei geprüft worden, ob einzelne Bäume stehen bleiben können. Doch die Ingenieure kamen zu dem Ergebnis, dass das nicht möglich ist. „Sinnvoller die Bäume, die im Weg stehen, komplett zu beseitigen und stattdessen neue und gleich auch etwas größere Bäume zu pflanzen“, sagt Jörg Müller.
49 Bäume müssen entfernt und 70 anschließend neu gepflanzt werden. Vielleicht werden es sogar noch mehr. Der UEVA hat in seiner jüngsten Sitzung angeregt, wenn möglich weitere Parkplätze zu streichen und stattdessen noch mehr Bäume zu pflanzen. Andreas Lehmann (fraktionslos): „Es ist schon jetzt ein Zusatz von etwa 50 Prozent bei den Bäumen. Ich wünsche mir, dass überall Bäume gesetzt werden, wo es möglich ist, auch zum Nachteil von Parkplätzen.“
Außerdem sei es sinnvoll, an der Heimstraße einen weiteren Fußgängerüberweg zu schaffen. „Es gibt viele Menschen, die dort gezielt zum Brenner Moor gehen und dementsprechend gibt es dort eine hohe Frequenz“, so Lehmann. Doch das müsste zunächst rechtlich geprüft werden. Denn erst ab einer bestimmten zu erwartenden Nutzung wäre eine Überquerung verkehrsrechtlich umsetzbar. Die „Krankenhaus-Kurve“ ist der einzige Bereich, in dem Parkplätze erhalten bleiben. Ansonsten werden, wenn überhaupt, nur einzelne Stellplätze geschaffen. Auch die Längsparkplätze zwischen B75 und Krankenhaus fallen weg – 50 Prozent aller Parkplätze. Die Kosten für den Umbau schätzt die Stadtverwaltung auf 3 522 000 Euro, von denen nach Prüfung des Antrags auf Anerkennung der Förderfähigkeit 2 880 700 Euro zuwendungsfähig sind. Das Vorhaben wurde mit einer Förderquote von 70 Prozent (2 016 490 Euro) in das Förderprogramm für den kommunalen Straßenbau 2022 aufgenommen.

Veröffentlicht unter Presseartikel |