Neue Ideen für die Lübecker Straße

Stormarner Tageblatt  07.10.2022

Bad Oldesloe nach Nickel-Abriss: Bereich wird aufgewertet – doch wie wird das umgesetzt?

Wie geht es weiter auf dem Gelände an der Lübecker Straße in Bad Oldesloe?  Patrick Niemeier
Wie geht es weiter auf dem Gelände an der Lübecker Straße in Bad Oldesloe? Patrick Niemeier

Patrick Niemeier

Die Bagger sind wieder im Einsatz, der Presslufthammer ist zu hören, die letzten Reste des Nickel-Kaufhauses in Bad Oldesloe verschwinden in diesen Tagen. Nach einer längeren Abrisspause gehen die Arbeiten weiter. Mittlerweile ist auch entschieden, dass – wie berichtet – das direkt angrenzende Gebäude nicht wie geplant erworben und abgerissen werden kann.

Stadt übernimmt Grundstück Ende des Jahres
Ende des Jahres wird das Grundstück von der Stadt Bad Oldesloe übernommen. Somit ist klar, welcher Bereich demnächst komplett überplant werden kann. Es handelt sich um das komplette Areal zwischen dem ehemaligen Kaufhaus (Lübecker Straße 8-12) und einem bereits abgerissenen Wohn- und Geschäftshaus (Lübecker Straße 20). Auch der aktuell noch als Parkplatz genutzte Bereich wird überplant.
Im Verlauf der Onlinebeteiligung rund um das neue Sanierungsgebiet „Traveinsel“ ist die gesamte Fläche durch die Bürger der Kreisstadt als eine Zone identifiziert worden, die aufgrund der bestehenden Missstände dringend saniert werden muss.
Bisher war geplant, dass daher ein Realisierungswettbewerb stattfinden soll. Ziel war es, dass so ein städtebauliches Gesamtkonzept entworfen wird, das eine neue Nutzung ermöglicht, die wiederum die Erkenntnisse des neuen Einzelhandelskonzepts berücksichtigt. Zentral ist aus Sicht der Oldesloer Verwaltung dabei, dass die Aufenthaltsqualität und das Ortsbild deutlich aufgewertet werden. Schließlich ist der Bereich einer der Eingänge in die Fußgängerzone.
Allerdings habe sich jetzt herausgestellt, dass ein Realisierungswettbewerb gar nicht die richtige oder effizienteste Verfahrenswahl sei, um zu den gewünschten Ergebnissen zu kommen, sagt Bürgermeister Jörg Lembke.
Besser sei laut dem Verwaltungschef nämlich eine „Konzeptvergabe“. Der Unterschied liegt darin, dass bei einem Realisierungswettbewerb Ideen und Entwürfe gesucht und schließlich ein Siegerbeitrag ausgewählt und prämiert wird. „Das Problem ist, dass man dann aber noch niemanden hat, der diese tolle Idee dann auch tatsächlich umsetzen möchte, andererseits ist man daran gebunden, den ausgewählten Vorschlag auch umzusetzen“, sagt Lembke auf Nachfrage.
„Wir sehen gerade am Gelände der ehemaligen VHS in der Königstraße, dass man tolle Ideen und Konzepte haben kann, aber keinen Investor, der sie dann auch umsetzt“, sagt der Verwaltungschef.

Gute Ideen brauchen auch einen Investor
Der Vorteil an der „Konzeptvergabe“ sei, dass das Verfahren ähnlich sei. Ideen werden eingereicht, eine Jury bewerte die Entwürfe. Schließlich wird für ein Konzept ein Angebot gemacht. Es komme zu Verhandlungsgesprächen und schließlich werde das Grundstück entsprechend nach erfolgreichen Verhandlungen vergeben und der Konzepteinreichende setze dieses dann auch selbst in die Tat um.
„Das kann auch durchaus attraktiver sein: Denn es werden Ideen eingereicht, die offenbar auch für den Einreichenden umsetzbar sind und nicht Ideen, für die sich dann nur kompliziert ein Investor finden lässt“, so der Verwaltungschef. So werde bei der Konzeptvergabe eine realistische Nutzungsstruktur zugrunde gelegt.
Den Zuschlag erhalte bei der Konzeptvergabe der, der das beste Konzept unter Berücksichtigung der festgelegten Kriterien vorlegen könne, sagt Lembke. Er muss dabei nicht der finanziell Höchstbietende sein. Der Kaufpreis kann, muss aber nicht in die Bewertung mit einfließen. Von Experten wird davon sogar abgeraten.

Konzept steht im Mittelpunkt, nicht der Preis
Indem man das Konzept in den Mittelpunkt stelle und nicht den höchsten Preis, sei es ein Vorteil für die Stadtverwaltung und die Politik, die Entwicklung des Grundstücks und somit die Gestaltung der Stadt aktiv mit beeinflussen zu können.
Die Stadtverordnetenversammlung stimmte der Änderung des Verfahrens zu. Der Wechsel vom Realisierungswettbewerb zur Konzeptvergabe wird damit stattfinden.

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